Veranstaltungsrecht

Veranstalter und Bewilligungsbehörden sehen sich regelmässig und zunehmend mit zahlreichen Vorschriften und einem breiten Spektrum von Rechtsfragen konfrontiert. Wir beraten Sie deshalb gerne in allen Belangen des Veranstaltungsrechts. Einerseits unterstützen wir Gemeinden und andere Bewilligungsbehörden beim Erarbeiten von Bewilligungsinhalten und Auflagen. Andererseits beraten wir Veranstalter und Agenturen in der Ausarbeitung von Gesuchen und der Umsetzung von Auflagen. Zu unseren Dienstleistungen gehören weiter das Erstellen von Verträgen und Gutachten sowie das Ausarbeiten und Überprüfen von Sicherheitskonzepten. Wir können auf eine langjährige Praxiserfahrung zurückgreifen und kennen die Problemstellungen deshalb à fond, sei es aus Sicht der Veranstalter oder derjenigen der Bewilligungsbehörden.