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Familien- und Erbrecht

Wir beraten und vertreten Sie bei allen Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Trennung, Ehescheidung oder Auflösung des Konkubinats - namentlich in Bezug auf die Regelung der elterlichen Sorge und Obhut über die Kinder, bei der Berechnung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen aller Art sowie güterrechtlichen Ansprüchen, sodann bei der Vornahme des Vorsorgeausgleichs. Abhängig von Ihrer Interessenlage beraten wir Sie alleine oder im Falle einer einvernehmlichen Beendigung der Partnerschaft auch gemeinsam. Wir verfügen über langjährige Prozesserfahrung und vertreten Ihre Interessen sowohl in strittigen als auch nichtstrittigen Gerichtsverfahren. Daneben geben wir auch Zweitmeinungen zu laufenden Verfahren ab.

Im Bereich des Erbrechts zeigen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Regelung des Nachlasses auf und verfassen für Sie entsprechend Ihren individuellen Bedürfnissen Testamente, Ehe- und Erbverträge und Konkubinatsverträge. Im Weiteren verfügen wir über langjährige Erfahrung in den Bereichen Willensvollstreckung und Nachlassteilung. Darüber hinaus vertreten wir Ihre Interessen bei erbrechtlichen Streitigkeiten, sei dies im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder ausserprozessual.