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Bau-, Planungs- und Umweltrecht

Unsere Experten im Bau-, Planungs- und Umweltrecht beraten und vertreten die öffentliche Hand (Kantone, Gemeinden oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften), institutionelle Anleger, Bauherrschaften, GU und TU, Ingenieure und Architekten sowie Handwerker und Unternehmer in allen Belangen des öffentlichen Planungs- und Baurechts sowie des privaten Baurechts.

Wir unterstützen Sie insbesondere in Baubewilligungsverfahren (Baugesuche, Einwendungen, Beschwerden), Raumplanungsverfahren (allgemeine Nutzungsplanung, Gestaltungs- und Erschliessungsplanung, inkl. Fragen der Erschliessungsfinanzierung), Plangenehmigungsverfahren für Infrastrukturanlagen, Enteignungsverfahren und Submissionsverfahren (Vergaberecht) und wahren Ihre Rechte in Umweltschutzbelangen (Lärmschutz, Immissionsschutz, Altlasten, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Natur- und Heimatschutzrecht, Waldrecht, Gewässerschutzrecht etc.).

Wir begleiten Sie bei Projektentwicklungen, beim Immobilienkauf, in mietrechtlichen Angelegenheiten sowie in der Streitschlichtung beim Bauen. Wir beraten und vertreten Sie in Bezug auf sämtliche Verträge zum Bauen, namentlich Planer- und Architektenverträge (inkl. Honorarforderungen), Totalunternehmer- und Generalunternehmerverträge, Werkverträge (u.a. Baumängel und Mehrkosten) sowie Bauhandwerkerpfandrechte.

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung, Prüfung oder Überarbeitung von Reglementen und verfassen Gutachten zu Spezialfragen.