Arbeitsrecht

Unsere Spezialistinnen und Spezialisten für Arbeitsrecht beraten Privatpersonen und Unternehmen, Gemeinden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts in allen Aspekten der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung. Wir unterstützen Klientinnen und Klienten in Fragen des privaten Arbeitsrechts und des öffentlichen Personalrechts und vertreten diese auch in Schlichtungsverfahren sowie in Gerichts- und Verwaltungsverfahren.

Zu unseren Dienstleistungen gehört zudem die Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Personalreglementen, Aufhebungsvereinbarungen und Arbeitszeugnissen. In aussergerichtlichen Verhandlungen und bei Vertragsverhandlungen sowie in sämtlichen arbeits- und personalrechtlichen Fragestellungen streben wir konsensorientiert individuelle Lösungen an.